Wie lang ist die Garantie bei einem Kaffeevollautomaten?

Wer hat nicht schon solche Erfahrungen gemacht? Der häufig genutzte Kaffeevollautomat versagt als Folge eines Defektes den Dienst. Hier stellt sich nun die Frage nach einer etwaigen Garantie des Herstellers. Beantwortet man diese nun rein nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), so ist die Antwort verhältnismäßig einfach zu finden.

Wenn der Kaffeevollautomat streikt, stellt sich schnell die Frage nach der Garantie

Garantie bei Kaffeevollautomaten - Rückgabe oder Ersatz?

Garantie bei Kaffeevollautomaten – Rückgabe oder Ersatz?

Jeder Händler muss 2 Jahre Gewährleistung (Richtig: Sachmängelhaftung) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Einschlägig sind dabei die Regelungen von §439 und §476 des BGB. Diese gesetzliche Sachmängelhaftung deckt alle Fehler ab, die bereits zum Zeitpunkt der Warenübergabe vorhanden waren. Ist die Maschine also sofort nach dem Kauf defekt, kann der Käufer als Folge eine Nachbesserung oder Reparatur vom Verkäufer verlangen.

Innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf können die oben beschriebenen Gewährleistungsansprüche unproblematisch geltend gemacht werden. Sofern der Kauf länger als 6 Monate zurückliegt, greift jedoch eine sogenannte Beweislastumkehr. Danach muss der Privatkäufer beweisen, dass der Mangel, welcher zum Defekt der Maschine führte, bereits zum Kaufzeitpunkt vorhanden war. Das dürfte in der Praxis mitunter schwierig werden. Bei gewerblicher Nutzung (Unternehmen erwirbt Maschine für das Büro)beträgt die Frist darüber hinaus keine 24, sondern nur 12 Monate.

Wann der Blick ins Kleingedruckte für die Garantie Sinn macht

Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen bieten verschiedene Hersteller eine erweiterte Haftung oder Garantie an. Einige Hersteller verzichten in den Garantiebedingungen darüber hinaus auch auf die Beweislastumkehr. Eine verlängerte Herstellergarantie wird häufig jedoch an die Nutzungshäufigkeit geknüpft. Dabei verweigern einige Anbieter bereits nach 5000 Tassen Kaffee eine erweiterte Garantie und lehnen wegen des hohen Nutzungsgrades eine etwaige Haftung über die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 6 Monaten hinaus ab.

Beim Kauf des Kaffeevollautomaten lohnt sich also auch ein Blick in die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Einige große Handelsketten bieten darüber hinaus eine Garantieverlängerung für zusätzliche 12 oder 24 Monate an. Diese gelten dann nach Ablauf der oben beschriebenen gesetzlichen Regelungen (in der Regel 24 Monate).

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